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Abschlusszeugnis

Wenn Ihr Abschlusszeugnis nicht mehr auffindbar ist oder Sie eine (beglaubigte) Abschrift bzw. Übersetzung Ihres Abschlusszeugnisses benötigen, können Sie kostenpflichtig ein Duplikat oder eine Abschrift online bestellen.

Duplikat Abschlusszeugnis

Antrag zur Erstellung eines Duplikates des Abschlusszeugnisses

Duplikate sind originalgetreue Kopien eines Zeugnisses oder Diploms und gelten als Originale. Ein Duplikat darf nur erstellt werden, wenn das Original-Zeugnis nicht mehr auffindbar oder zerstört ist.

Ein Duplikat kann für folgende Abschlusszeugnisse beantragt werden:

  • Maturitätszeugnis
  • Fachmittelschulausweis
  • Fachmaturitätszeugnis Berufsfelder Pädagogik, Soziale Arbeit und Gesundheit
  • Handelsdiplom (bis Jahr 2012)
  • Lehrdiplom für Primarstufe (bis Jahr 2006)
  • Kindergärtnerinnendiplom (bis Jahr 2006)
  • Arbeitslehrerinnendiplom (bis Jahr 2006)
  • Hauswirtschaftslehrerinnendiplom (bis Jahr 2006)
  • Unterseminardiplom (bis Jahr 2006)

Kosten

Es werden folgende Gebühren fällig:

Duplikat CHF 70.00
Zeugnisumschlag (optional) CHF 20.00
Porto für eingeschriebene Postsendung CHF 5.00

Antrag

Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und fügen eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (z.B. Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis etc.) hinzu.

Abschrift (Übersetzung) Abschlusszeugnis

Antrag zur Erstellung einer Abschrift (Übersetzung) des Abschlusszeugnisses

Abschrift

Eine Abschrift ist eine Übersetzung des Abschlusszeugnisses. Sie wird meist benötigt, um sich im Ausland an einer Hochschule einzuschreiben. In der Regel ist eine beglaubigte Abschrift einzureichen. Für die Aufnahme eines Studiums in der Schweiz braucht es keine Abschrift.

Es besteht die Möglichkeit eine Abschrift in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch für folgende Abschlusszeugnisse zu beantragen:

  • Maturitätszeugnis
  • Fachmittelschulausweis
  • Fachmaturitätszeugnis Berufsfelder Gesundheit, Pädagogik und Soziale Arbeit
  • Handelsdiplom (bis Jahr 2012)
  • Lehrdiplom für Primarstufe (bis Jahr 2006)
  • Kindergärtnerinnendiplom (bis Jahr 2006)
  • Arbeitslehrerinnendiplom (bis Jahr 2006)
  • Hauswirtschaftslehrerinnendiplom (bis Jahr 2006)
  • Unterseminardiplom (bis Jahr 2006)

Beglaubigung

Eine Beglaubigung ist eine schriftliche Erklärung, mit der die Person, welche die Beglaubigung vornimmt (Magistratsperson, Verwaltungsbehörde, Notar) die Echtheit der Unterschriften oder Stempel auf einem amtlichen Dokument oder von privaten Unterschriften bezeugt, damit diese Unterschriften und/oder Stempel am Bestimmungsort des Dokuments als echt anerkannt werden. Der Beamte bestätigt ausschliesslich die Echtheit der Unterschriften. Er übernimmt keine Verantwortung für die Gültigkeit oder den Inhalt des Dokuments.

Sie wurden aufgefordert, ein beglaubigtes Abschlusszeugnis einzureichen. Zeugnisse, die vom Amt für Mittel- und Hochschulen unterzeichnet und für die Verwendung im Ausland zu legalisieren sind, werden von der Staatskanzlei des Kantons Schwyz beglaubigt.

Die Beglaubigung wird vom Amt für Mittel- und Hochschulen direkt eingeholt. Die Rechnung der Staatskanzlei wird der Abschrift beigelegt.

Muss eine Beglaubigung eingeholt werden, dauert die Bearbeitungszeit circa eine Woche.

Kosten

Es werden folgende Gebühren fällig:

Übersetzung (Abschrift) CHF 50.00
Beglaubigung (optional) CHF 25.00
Porto für eingeschriebene Postsendung CHF 5.00

Antrag

Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und fügen eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (z.B. Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis etc.) hinzu.

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