Lehrpersonen
Informationen und Unterlagen für Lehrpersonen
Lohntabellen
Lohntabelle 2024
Lohntabelle 2023
Rechtliche Grundlagen
- Personal- und Besoldungsgesetz für die Lehrpersonen an der Volksschule (PGL, 612.110)
- Personal- und Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen an der Volksschule (PVL, 612.111)
- Verordnung über die kantonalen Spezialdienste der Volksschule (614.211)
- Wegweiser zur Gesetzgebung der Volksschule
Merkblätter
- Berufsauftrag
- Lehrerinnen- und Lehrerberatung
- Beratung für Schulen und Schulleitende
- Weiterbildungsberatung
- Unterrichtsberechtigung Englisch Primarstufe
- Unterrichtsberechtigung Französisch Primar
- Unterrichtsberechtigung Französisch Real / Niveau B
- Unterrichtsberechtigung Französisch Sek / Niveau A
Weiterbildung
PHSZ - Pädagogische Hochschule Schwyz
Weiterbildung und Dienstleistungen
Zaystrasse 42
6410 Goldau
Intensivweiterbildung (IWB)
Lehrpersonen, die mindestens seit zehn Jahren im Schuldienst des Kantons Schwyz stehen, können eine Intensivweiterbildung belegen. Diese dauert in der Regel zehn bis zwölf Wochen. Sie kann als organisierte oder als individuelle IWB verwirklicht werden. Der Kanton trägt die Kurskosten, der Schulträger die Stellvertretungskosten und die Lehrperson sämtliche Spesen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine IWB.
Das Gesuch zur Bewilligung ist rechtzeitig beim Schulträger einzureichen. Vorgängig ist eine provisorische Platzreservation beim Amt für Volksschulen und Sport einzuholen.
- Konzept Intenisvweiterbildung (IWB)
- Hinweise zur Anmeldung und Durchführung einer IWB
- Kostenübernahme bei individueller Intensivweiterbildung
- Anmeldung Intensivweiterbildung (IWB)
- Planungsraster
- Vorlage Planungsraster
- Musterabrechnung