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Pflegekinder

Wenn Kinder zeitweise oder auf Dauer nicht mehr in ihren Familien leben können, brauchen sie andere Menschen, welche für sie da sind. Eine Pflegefamilie stellt eine der Wohnmöglichkeiten dar. Für Pflegekinder ist es von grosser Bedeutung, dass sie in eine für sie passende Pflegefamilie kommen und dass sie dort so lange wie nötig bleiben können. Pflegekinder sollen als vollwertige Familienmitglieder angesehen werden. Deshalb wird ein möglicher Pflegeplatz sorgfältig abgeklärt. Für die Aufnahme eines Pflegekindes ist eine Bewilligung durch die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am Wohnort der Pflegeeltern notwendig.

Voraussetzungen

  • Haben Sie Freude am Zusammenleben mit Kindern und sind Sie in der Lage für ihre Belange einzutreten?
  • Sind Sie belastbar und freuen sich darüber, Kinder und Jugendliche auf ihrem Lebensweg zu begleiten?
  • Haben Sie genügend Wohnraum, um ein (weiteres) Kind aufzunehmen?
  • Leben Sie in stabilen psychischen, physischen und finanziellen Verhältnissen?
  • Sind Sie bereit, mit Fachpersonen zusammenzuarbeiten und zeigen Sie sich offen für Unterstützungsangebote?

Ich möchte ein Pflegekind aufnehmen

Wenn Sie sich als Pflegefamilie zur Verfügung stellen möchten (für Kriseninterventionen und/oder Dauerpflege, Wochenend- und/oder Ferienpflege), dann wenden Sie sich zunächst an eine Familienplatzierungsorganisation (FPO) Ihrer Wahl. Eine Auswahl an Links finden sie auf dieser Seite. Die Familienplatzierungsorganisation wird sich mit der zuständigen KESB am Wohnort der Pflegeeltern in Verbindung setzen, sobald sie die notwendigen Abklärungen vorgenommen hat.

Ich habe bereits ein Pflegekind aufgenommen

Das Pflegekinderwesen wird in der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) geregelt. Wenn eine minderjährige Person für mehr als einen Monat entgeltlich oder für mehr als drei Monate unentgeltlich ausserhalb des Elternhauses (also auch von Verwandten, z. B. Grosseltern oder Geschwistern) aufgenommen wird, braucht es eine Bewilligung durch die zuständige KESB am Wohnort der Pflegeeltern.

Pflegekind aus dem Ausland

Das Pflegekinderwesen wird in der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) geregelt. Wenn eine minderjährige Person für mehr als einen Monat entgeltlich oder für mehr als drei Monate unentgeltlich ausserhalb des Elternhauses (also auch von Verwandten, z. B. Grosseltern oder Geschwistern) aufgenommen wird, braucht es eine Bewilligung durch die zuständige KESB am Wohnort der Pflegeeltern.

Familienplatzierungsorganisationen (FPO)

Informationen

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