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Tagesfamilien

Möchten Sie regelmässig Tagesbetreuung für Kinder in Ihrem Haushalt anbieten oder sind Sie bereits als Tagesfamilie tätig? Hier finden Sie Informationen zur Betreuung von Tageskindern in Tagesfamilien im Kanton Schwyz.

Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmäs­sig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies der Behörde melden (PAVO Art. 12 Abs. 1). Die maximale Anzahl an Betreuungsplätzen darf pro Tag nicht mehr als 4 Kinder überschreiten, ansonsten treten die Richtlinien für die Kindertagesstätten des Kanton Schwyz in Kraft.

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