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Krankenversicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG (Krankenversicherungsgesetz) gewährt finanzielle Leistungen bei Krankheit und unter bestimmten Bedingungen bei:

  • Medizinischer Prävention
  • Geburtsgebrechen
  • Unfällen
  • Mutterschaft
  • Straflosem Abbruch der Schwangerschaft
  • Zahnärztlichen Behandlungen

Die Grundversicherung ist seit 1996 für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Alle versicherungspflichtigen Personen können unter den Versicherern frei wählen. Die Versicherer müssen in ihrem örtlichen Tätigkeitsbereich jede versicherungspflichtige Person aufnehmen.

Die Höhe der Prämie (Kopfprämie) für die Grundversicherung hängt vom Wohnort des Versicherten ab. Für Kinder und Jugendliche in Ausbildung gibt es reduzierte Prämien.

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, welche dem Versicherungsobligatorium in der Krankenpflegeversicherung unterliegen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Beiträge zur Verbilligung der Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Diese Beiträge werden von Kanton und Bund finanziert.

Krankenkassenprämien 2024 im Kanton Schwyz

Im 2024 steigen die Krankenkassenprämien im Kanton Schwyz über alle Altersklassen durchschnittlich um 7.5 %. Im schweizerischen Durchschnitt steigen die Prämien um 8.7 %.

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