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Zuständigkeiten

Bund

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) erlässt im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Vorschriften über das Verhalten der Bevölkerung bei Alarmierung.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS):

  • legt die Anforderungen an die technischen Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung fest
  • erteilt die Genehmigung für die technischen Systeme
  • legt die Mittel zur Verbreitung von Warnungen und Verhaltensanweisungen fest
  • beaufsichtigt den Vollzug dieser Verordnung und vollzieht die dem Bund übertragenen Aufgaben
  • erlässt Weisungen über die Durchführung von Sirenen- und Systemtests

Fachstellen des Bundes

Die NAZ ist die Fachstelle des Bundes für ausserordentliche Ereignisse. Sie koordiniert die Aktivitäten während eines Ausnahmezustandes. Sie ist ein Geschäftsbereich des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS). Zu den Aufgaben der NAZ gehört das Management von Ereignissen in Zusammenhang mit Radioaktivität, grossen Chemieunfällen, Staudammbrüchen und Überschwappen, Gefährdung durch Satellitenabsturz und bei Naturgefahren. Sie hat zudem im Bereich Radioaktivität die Kompetenz, Sofortmassnahmen zum Schutz der Bevölkerung anzuordnen.

Nationaler Wetterdienst

Der nationale Wetterdienst MeteoSchweiz erfüllt wichtige Aufgaben für Bevölkerung, Staat und Wirtschaft. Neben dem Bereitstellen von allgemeinen Wetterprognosen warnt MeteoSchweiz die Einsatzbehörden der Kantone, wenn Sturmwinde, starke Niederschläge und Gewitter drohen. Dies geschieht über geschützte Informationskanäle, die rund um die Uhr einsatzbereit sind.

In den letzten Jahren sind die Wetterinformationen «mobil» geworden. Überall und jederzeit gibt es aktuellste Prognosen über Internet, via SMS und MMS. So kann sich jeder und jede, vom Bauer bis zur Bergsteigerin, an Ort und Stelle über die aktuellsten Wetterentwicklungen informieren.

Schnee- und Lawinenforschung

Die Erforschung der Eigenschaften des Schnees und der Schneedecke sowie die Erforschung der Lawinenbildung und der Lawinenschutz sind die zentrale Aufgabe des Eidg. Institutes für Schnee- und Lawinenforschung (SLF). Forschung, Entwicklung und Dienstleistungen auf den Gebieten Schnee und Lawinen sind darauf ausgerichtet, Schutzmassnahmen zu verbessern, auszubauen und den Problemen der Zeit anzupassen.

Warnungen und Verhaltensempfehlungen
Das SLF ist als Fachstelle zuständig für Warnungen an die Behörden und allgemein gültige Verhaltensempfehlungen an die Öffentlichkeit bei Lawinengefahren. Eine der bekannteren Dienstleistungen des Institutes ist das Lawinenbulletin.

Die Kantone

  • sorgen für die Planung und die Bereitstellung der technischen Systeme
  • legen die Massnahmen für die rechtzeitige Warnung der Behörden und die Alarmierung der Bevölkerung fest
  • stellen sicher, dass jederzeit Meldungen und Aufträge entgegen genommen und an die zuständigen Stellen weiter geleitet werden
  • regeln die Unterstützung der Betreiber von Stauanlagen mit Alarmierungspersonal
  • sorgen durch periodische Kontrollen für die Betriebsbereitschaft der Systeme und für die Einsatzbereitschaft der Alarmierungsorgane.

Grundsätzlich haben die kantonalen Führungsorgane und die NAZ die Möglichkeit und das Recht, die Sirenen auslösen zu lassen.

Gemeinde

In den gesetzlichen Grundlagen ist geregelt: Die Gemeinden stellen im Rahmen der Vorschriften sicher, dass die Bevölkerung alarmiert werden kann. Sie sorgen für die ständige Betriebsbereitschaft und den Unterhalt ihrer Alarmierungsmittel.

Für die Umsetzung sind in den Gemeinden und Bezirken die Führungsstäbe zuständig. Sie sind für die Alarmierung der Bevölkerung und die Anordnung von allfälligen Verhaltensmassnahmen verantwortlich. Für die Durchführung der Alarmierung ist eine verantwortliche Person mit der Funktion «Alarmierungsverantwortlicher» bestimmt. Ihm untersteht das Alarmierungspersonal.

Die Aufgaben des Alarmierungsverantwortlichen sind:

  • Koordination und Durchführung des jährlichen Sirenentests
  • Störungslokalisierung und allenfalls Behebung an den Alarmsirenen
  • Sicherstellung der Alarmierung im Ernstfall (Aufgebot des Alarmierungspersonals, Bereitstellen der Fahrzeuge und der Mobilen Sirenen, Auslösung der Alarmierung auf Kommando, Allenfalls Verbreitung von Verhaltensanweisungen mit den Mobilen Sirenen)
  • Mithilfe bei der Alarmierungsplanung
  • Verbindungsperson zum Alarmierungsverantwortlichen des Kantons
  • Verbindungsperson zum Führungsstab bezüglich Alarmierung

Stauanlagen

Die Betreiber von Stauanlagen legen in einem Notfallreglement im Einzelnen folgendes fest:
  • die technischen Kriterien für die Auslösung der Warnung und der Alarmierung
  • die Zuständigkeiten innerhalb ihrer Organisation
  • die Meldewege nach aussen

Die Betreiber von Stauanlagen sorgen für den Unterhalt und die ständige Betriebsbereitschaft des Wasseralarmsystems.

Sirenenlieferant

Im Kanton Schwyz sind nur Sirenen der Firma Kockum Sonics im Einsatz. Der Wasseralarm wird durch Kombisirenen (Allgemeiner Alarm und Wasseralarm) sichergestellt, welche beide Alarmierungszeichen wiedergeben können.

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