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Auslandurlaub

Auslandaufenthaltsdauer von mehr als 12 Monaten oder bei unbestimmter Dauer

Wenn Sie sich länger als 12 Monate im Ausland aufhalten wollen, müssen Sie spätestens acht Wochen vor der Ausreise ein Gesuch um Auslandurlaub einreichen. Dem Gesuch müssen Sie folgende Unterlagen beilegen:

  • Dienstbüchlein
  • Bestätigungen: Arbeitgeber, Schule, Reisedokumente, Visum usw.

Ein Gesuch um Auslandurlaub wird nur bewilligt, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllt haben:

  • Mindestaufenthalt von 12 Monaten im Ausland,
  • Zwingende Abmeldung bei Ihrer Wohngemeinde ins Ausland,
  • Bezahlung von sämtlichen offenen Wehrpflichtersatzforderungen,
  • Abgabe der persönlichen Ausrüstungen in einer Retablierungsstelle,
  • Begleichung sämtlicher offenen militärischen Strafen und Bussen.

Zusätzliche Informationen:

Senden Sie uns die Informationen/ Gesuchsformulare mit Ihren Angaben per E-Mail.

Auslandaufenthaltsdauer von weniger als 12 Monaten

Folgende Informationen sind per E-Mail mitzuteilen:

  • gültige Post-Zustelladresse in der Schweiz (z.B. Eltern, Angehörige)
  • E-Mailadresse und Telefonnummer
  • Zeitraum des Auslandaufenthaltes
  • Stichtag ab wann der zivilrechtliche Wohnort in der Schweiz aufgehoben ist (Abmeldedatum bei der Einwohnergemeinde)
  • je nach Situation: Verschiebungsgesuch kommender Dienste / Dispensationsgesuch Schiesspflicht (obligatorisches Schiessen)

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