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Rekrutierung und Rekrutenschule

Die Rekrutierung dauert zwei bis drei Tage und findet zentral in Mels statt. Das Aufgebot erfolgt ca. 4 Wochen vor dem Einrücken.

Falls Sie infolge Unfall oder Krankheit arbeitsunfähig sind und diese bis zur Rekrutierung dauert oder wenn Sie zum Zeitpunkt der Rekrutierung wichtige berufliche oder schulische Prüfungen zu absolvieren haben, müssen Sie frühzeitig ein Dispensationsgesuch stellen. Dem Gesuch ist zwingend ein Arztzeugnis bzw. eine Bestätigung des Arbeitgebers oder der Schule beizulegen. Geplante Ferien oder andere Freizeitaktivitäten gelten nicht als Dispensationsgrund.

Verschiebungsgesuche sind spätestens 14 Tage vor der Rekrutierung einzureichen.

Tipps und Infos für die Rekrutenschule

Finanzen

Sie erhalten Sold und eine Erwerbsausfallentschädigung (EO). Wenn Sie Weitermachen, erhalten Sie zusätzlich eine Soldzulage. Alle 20 Tage wird der Sold von CHF 6.– pro Tag bar ausbezahlt.

Sold, Erwerbsausfallentschädigung und Soldzulage

  Grad Sold (CHF) EO-Minimalansatz (CHF) Total (CHF)
pro Tag Rekrut 6.– *69.– 75.–
für 30 Tage Rekrut 180.– *2070.– 2250.–

*Erwerbsausfallentschädigung: Rekruten erhalten pro Tag pauschal CHF 69.–, d.h. pro Monat ca. CHF 2070.–. Diese Entschädigung wird über die Ausgleichskassen ausgerichtet. Die Rekruten erhalten dafür jeweils per Ende Monat eine Soldmeldekarte.

Krankenkasse

Im Militär ist man automatisch gegen Krankheit und Unfall versichert. Am 1. Januar 2001 trat eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in Kraft. Diese sieht u.a. vor, dass während einem Militärdienst von mindestens 60 Tagen, wie z.B. Rekrutenschule, die Versicherungspflicht entfällt.

Was bedeutet das für Sie:
Sie können nach Beendigung des Militärdienstes oder bei vorzeitiger Entlassung bei Ihrer Krankenkasse die Rückerstattung der Prämien verlangen, die Sie während des Dienstes bezahlt haben. Sie müssen Ihrer Krankenkasse den Nachweis über die tatsächlich geleisteten Diensttage erbringen. Dies kann in Form einer Kopie der Soldmeldekarte oder mit dem Dienstbüchlein erfolgen.

Hat die Dienstleistung nicht mindestens 61 aufeinander folgende Tage gedauert, so haben Sie keinen Anspruch auf Prämienrückerstattung.

Bahnfahrten

Der Marschbefehl gilt als Generalabonnement während der ganzen Zeit vom Einrücken bis zur Entlassung. Sie haben damit freie Fahrt auf dem SBB- und Privatbahnnetz sowie Postautos, Schiffen und Tram/Bus der Schweizer Städte. Mögliche Reisezwecke: Einrücken, Entlassung, allgemeiner Urlaub, persönlicher Urlaub, Ausgang etc.

Urlaub

Von allgemeinem Urlaub sprechen wir, wenn der Dienst für das Gros der Formation unterbrochen wird. In der Regel treten Sie am Samstagmorgen in den Wochenendurlaub ab und rücken am Sonntagabend wieder ein. Beachten Sie, dass Sie während des allgemeinen Urlaubs zu besonderen Aufgaben (z.B. Wachtdienst) kommandiert werden können.

Der persönliche Urlaub ist die Unterbrechung des Dienstes für einzelne Angehörige der Armee. Für persönlichen Urlaub brauchen Sie die Bewilligung Ihres Kommandanten. Es besteht kein Anrecht auf persönlichen Urlaub.

Persönliche Hilfe 0800 855 844

Kein Job? Probleme zu Hause? Mit dem Arbeitgeber? Finanzielle Schwierigkeiten? Der Sozialdienst der Armee berät und hilft.

Sozialdienst der Armee
Rodtmattstrasse 110
3003 Bern

+41 31 324 32 90 oder 0800 855 844

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