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Friedenseinrichtungen

Unter Friedenseinrichtungen fallen alle Einrichtungen und Installationen, welche für die Erfüllung der Mindestanforderungen eines Schutzraumes und dessen Betrieb nicht notwendig sind und somit als zivilschutzfremd gelten.

Bewilligung

Für sämtliche Friedenseinrichtungen und Installationen muss eine Bewilligung durch die kantonale Amtsstelle vorliegen.

Alle zivilschutzfremden Installationen, welche bei Anordnung des Bundesrates zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes (Vorbereitung für den Bezug) in der Schutzbaute verbleiben, müssen gemäss den geltenden Weisungen TW Schock ausgeführt sein. Sie dürfen keine Auswirkungen auf die Schutzfunktion und den Betrieb haben.

Das Merkblatt für den Einbau von Zusatzeinrichtungen in Schutzbauten MB Zusatzeinrichtungen in Schutzbauten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz zeigt die grundlegenden Vorschriften auf.

Kellerabteile

KellerabteilBei der Einteilung der friedensmässigen Kellerabteile muss auf die Standorte von Ventilationsaggregaten, Gasfiltern, Fenster, Türen sowie die fest montierten Abortkabinen Rücksicht genommen werden. Der Zugang zu den Zivilschutzinstallationen muss gewährleistet bleiben.
Fest montierte Abortkabinen (bei Schutzräumen ab 31 Schutzplätzen) dürfen nicht demontiert werden.

Es dürfen keine festen Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen) an den Kellerabteilen montiert sein.

Friedenslüftung

Wird eine Friedenslüftung (z.B. in Tiefgarage) eingebaut, so sind die Notausgänge für Luftfassung, resp. Abluft zu verwenden.

Die Installation muss einfach demontierbar erstellt werden, so dass bei einem Schutzraumbezug die Liegestellen aufgestellt und die Öffnung mit dem Panzerdeckel geschlossen werden kann.

Werden Klimageräte installiert und Rohre/Leitungen durch die Schutzhülle geführt, so sind zugelassene Durchführungen und schocksichere Aufhängungen zu verwenden.

Nicht bewilligte Einbauten und Durchführungen durch die Schutzhülle können zur Aufhebung der Schutzbaute führen, was Rechtsschritte und Folgekosten (Verzeigung, Busse, Ersatzbeitrag) auslöst.

Leitungsführung durch den Schutzraum

Werden Leitungen und Rohre durch einen Schutzraum geführt, so sind gas- und druckdichte Durchführungen durch die Schutzhülle und schocksichere Aufhängungen zu verwenden.

Vor Eintritt durch die Schutzhülle sind Absperrschieber einzusetzen. Wo dies nicht möglich ist, sind die Absperrschieber unmittelbar nach Eintritt in den Schutzraum einzusetzen.

Es dürfen keine Dampf-, Gas- und Heizölleitungen oder Leitungen mit anderen gefährlichen Medien durch eine Schutzraum geführt werden. Dies gilt auch für Fernwärmeleitungen mit einer Temperatur über 60°C und mehr als 6 bar Druck.

Rote Türe

Als friedensmässigen Zugang zu Schutzbauten können zwischen dem geschützten und dem ungeschützten Bereich sogenannte rote Türen eingebaut werden.

Sie sind mit einem speziellen Schliessmechanismus (von innen wie von aussen nicht zu öffnen) ausgerüstet und müssen im Belegungsfall verschlossen bleiben.

Schwellenlose Türe

Um den hindernisfreien Zugang zu den Räumlichkeiten zu ermöglichen, können schwellenlose Panzertüren eingebaut werden.

Die Schwelle wird auf den in der Bodenplatte einbetonierten Rahmen aufgeschraubt und erfüllt so die Vorschriften des Gas- und Druckschutzes.

Die demontierte Schwelle wird an der Panzertüre oder unmittelbar daneben mitsamt Schrauben und Schlüssel dauerhaft angebracht.

 

Deckenisolation

Deckenisolationen müssen bei Anordnung des Bundesrates zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes demontiert werden, da die Wärmeentwicklung bei Belegung des Schutzraumes ansonsten über 32°C ansteigt.

Die Montage erfolgt ohne Klebstoff mit Dübeln und Schrauben, so dass die Demontage einfach ausgeführt werden kann. Die Beleuchtung ist aufzudoppeln oder zu umfahren.

Schallschutz

Schallschutzelemente sind in Rahmen einzufassen und schocksicher zu montieren. Sie haben einen Hohlraum zum Beton und bedecken nicht die ganze Deckenfläche.

Erfüllt die Schallschutzeinrichtung die Vorschriften der Schocksicherheit nicht, so ist diese bei Anordnung des Bundesrates zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes zu demontieren.

Bodenplatten

Bodenplatten und ein Wandsockel in Schutzräumen sind zugelassen. Hingegen sind an den Wänden keinerlei Platten, Verputze und Vertäfelungen erlaubt.

Heizkörper

Wird der Schutzraum als Hobbyraum verwendet, so können auch Heizkörper bewilligt werden. Da diese Installation bei einem Schutzraumbezug bestehen bleibt, ist die Schocksicherheit für die Leitungen sowie die Heizkörper unerlässlich.

Tresorraum

Mit zusätzlichen Installationen und Einbauten kann ein Schutzraum zu einem Tresorraum ausgebaut werden. So wird bei der Panzertüre innen eine Tresortüre mit Code-Schloss angeschlagen und der Panzerdeckel mit einem zusätzlichen Stahlbügel gesichert.

Archivraum

Ein Schutzraum kann auch als Archiv genutzt werden. Je nach Klima muss eventuell ein Entfeuchtungsgerät aufgestellt und die Belüftung mit einer Zeitschaltuhr versehen werden. Es muss eine Demontageanleitung im Schutzraum angebracht sein.

Überdachung von Treppen und Rampen

Durch die Überdachung von Treppen und Rampen kann ein ganzjährig unfallfreier Zugang geschaffen werden. Zudem sind dadurch wesentliche Erleichterungen der Wartung und des Winterdienstes möglich.

Zu beachten ist:

  • die Überdachung muss einfach demontierbar sein
  • ausreichende Durchlüftung muss gewährleistet bleiben

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