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Schutzräume

Der Schutzraum und seine Elemente

Schleuse

Bei laufendem Ventilationsaggregat stellt die Schleuse sicher, dass während des Ein-und Austretens keine Aussenluft in den Schutzraum ein­dringt. Dadurch ist es möglich, den Schutzraum auch dann noch zu be­treten oder zu verlassen, wenn die Aussenluft kontaminiert ist. Schutzbauten mit einem Fassungsvermögen bis zu 50 Schutzplätzen werden ohne Schleuse erstellt.

Schutzhülle und Abschlüsse

Der Schutzbau verdankt seine mechanische Widerstandsfähigkeit der Schutzhülle (Boden, Wände und Decke), die aus 25 bis 30 cm dickem Stahlbeton besteht. Öffnungen werden mit Panzertüren und Pan­zerdeckeln, die ebenfalls aus armiertem Beton bestehen, verschlossen. Der Schutzbau verfügt dadurch über einen Schutzgrad von mindestens einem bar (= 10 t pro m2 Luftstoss). Dazu kommt, dass die Intensität einer allfälli­gen von aussen einwirkenden radioaktiven Strahlung durch die massiven Wände auf höchstens noch einen Fünfhundertstel abgeschwächt wird.

Notausstieg / Fluchtröhre

Damit der Schutzbau auch dann noch verlassen werden kann, wenn der Eingang wegen äusseren Einwirkungen nicht mehr benutzbar ist, verfügt er über einen Notausgang in Form eines Notausstiegs oder ei­ner Fluchtröhre. Der Notausstieg führt direkt der Gebäudefassade ent­lang ins Freie. Bei Gebäuden mit einer Traufhöhe von über 4 Metern muss eine Fluchtröhre gebaut werden. So ist sichergestellt, dass das Gebäude ausserhalb des bei einer Zerstörung zu erwartenden Trümmerbereichs verlassen werden kann.

Belüftungseinrichtung

Damit die Zufuhr frischer Atemluft gewährleistet ist, verfügt die Schutzbaute über eine Belüftungseinrichtung. Sie umfasst

  • die Luftfassung (in der Regel im «Fensterrahmen» des Panzerdeckels angeordnet)
  • das Explosionsschutzventil und den Vorfilter
  • das Ventilationsaggregat (abgekürzt: VA)
  • den Gasfilter
  • das Überdruckventil

Die Luftmenge im Frischluftbetrieb beträgt immer das Doppelte gegenüber der Menge im Filterbetrieb. Die Luftmenge im Filterbetrieb legt die Bezeichnung des Ventilationsaggregates (VA) fest.

Schutzräume für die Bevölkerung

Schutzräume für die Bevölkerung werden in mehrere Kategorien unterschieden:

Pflichtschutzraum (PSR)

Diese Schutzräume beinhalten die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtschutzplätze für das darüberliegende Gebäude des privaten Hauseigentümers, resp. die vorgeschriebenen Pflichtschutzplätze der Öffentlichkeit wie Gemeinde oder Bezirk.

Privater Sammel-Schutzraum (SSR)

Diese Schutzräume beinhalten die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtschutzplätze für darüberliegende und danebenliegende Gebäude von privaten Hauseigentümern. In der Regel liegen Dienstbarkeitsverträge mit entsprechenden Grundbucheinträgen (Last / Recht) vor.

Öffentlicher Sammel-Schutzraum (öff SSR)

Diese Schutzräume beinhalten Schutzplätze der Gemeinde, die für umliegende Gebäude erstellt wurden. Dabei handelt es sich um Gebäude, wo aus bautechnischen oder anderen Gefährdungsgründen keine Schutzbaute erstellt werden konnte. Bauherren solcher Gebäude mussten zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht einen entsprechenden Kostenbeitrag (Ersatzbeitrag) leisten. Diese Gelder werden für die Finanzierung der öffentlichen Sammelschutzräume eingesetzt.

Kombination PSR - öff SSR

Diese Schutzräume werden in Gebieten erstellt, in welchen ein Schutzplatzdefizit besteht. Ein vorgesehener Pflichtschutzraum wird entsprechend dem Schutzplatzdefizit grösser gebaut. Die Finanzierung der öffentlichen Schutzplätze geschieht mit Ersatzbeitragsgeldern und wird mit einem Dienstbarkeitsvertrag geregelt.

Schutzräume für Kulturgüter (KGS-SR)

Diese Schutzräume dienen zur Einlagerung von schützenswertem, beweglichem Kulturgut der Gemeinde. Sie werden von der Gemeinde oder einer privaten Institution erstellt. In gemeindeeigenen Bauten können die Schutzbauten ebenfalls als Gemeindearchive genutzt werden. Eine Belegung durch ständige Einwohner der Gemeinde ist nicht vorgesehen.

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