Steuerung Schutzraumbau
Qualitative Einstufung von Schutzbauten
Da sich über die Jahrzehnte die Schutzanforderungen und Bauvorschriften verändert haben, weisen nicht alle Schutzräume den gleichen Schutz- und Ausbaugrad auf. Die Mindestanforderungen an Schutzbauten werden durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) festgelegt.
Die Schutzbauten werden aufgrund ihrem Schutz- und Ausbaugrad in folgende Qualitätsgruppen eingeteilt:
- Qualitätsgruppe A = vollwertige Schutzräume (erstellt gemäss den heute gültigen Weisungen)
- Qualitätsgruppe B = erneuerbare Schutzräume (weisen gemäss den heute gültigen Weisungen Mängel auf)
- Qualitätsgruppe C = Behelfsschutzräume
Gesetzliche Grundlagen
- Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Bund BZG 520-1
- Zivilschutzverordnung Bund ZSV 520-11
- Weisungen Steuerung Schutzraumbau - Zuweisungsplanung Wsg StSR-Bau ZUPLA
Steuerung Schutzraumbau
Gemäss Definition ist zum Schutz der Bevölkerung jedem ständigen Einwohner ein vollwertiger Schutzplatz (Qualitätsgruppe A) in zeitgerecht erreichbarer Nähe der Wohnadresse zur Verfügung zu stellen. Ist das Angebot vollwertiger Schutzplätze nicht ausreichend, müssen auch nicht vollwertige Schutzräume (Qualitätsgruppe B) beigezogen werden.
Das Gemeindegebiet wird in Beurteilungsgebiete eingeteilt, um der Vorgabe «in zeitgerecht erreichbarer Nähe des Wohnortes» gerecht zu werden.
Zuständigkeit
- Die Kantone sind für die Steuerung Schutzraumbau zuständig.
- Sie regeln den Vollzug der Baupflicht und legen die Höhe der Ersatzbeiträge nach Vorgaben des Bundes fest.
- Wird kein Schutzraum erstellt oder ist der Schutzplatzbedarf in einem Beurteilungsgebiet gedeckt, hat die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer einen Ersatzbeitrag zu entrichten.
Zielsetzung
- Gebiete mit einem Schutzplatzdefizit ermitteln, um bestehende Lücken gezielt schliessen zu können
- Überproduktionen von Schutzplätzen vermeiden
- allfällig vorhandene Schutzplatzüberangebote längerfristig abbauen
- dem Bevölkerungswachstum Rechnung tragen
Die Steuerung Schutzraumbau ist rollend und stützt sich auf die jährlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden ab.
Steuerungsmassnahmen
Aus der Steuerung Schutzraumbau ergeben sich folgende Steuerungsmassnahmen:
Deckungsgrad bis 100% | Schutzplatzdefizit | Bau von Schutzräumen und Sammelschutzräumen |
Deckungsgrad 100 - 110% | gedeckter Schutzplatzbedarf | Bau von Schutzräumen abhängig von Bautätigkeit |
Deckungsgrad 110 - 120 % | Schutzplatzüberangebot | Bau von Schutzräumen sistiert |
Deckungsgrad über 120 % | Schutzplatzüberangebot | kein Bau von Schutzräumen |