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Wasserschaden

Der häufigste Schadenfall in Schutzbauten ist deren Überflutung. Brand oder andere Schadenereignisse sind selten und werden auf dieser Seite nicht behandelt. Sie sind meist auf die Friedensnutzung der Schutzbaute zurückzuführen. Ein Wasserschaden wie auf dem Bild ersichtlich kann nur bei offen stehenden Abschlusstüren entstehen.

Wassereindringung eindämmen / vermeiden

Schutzbauten sind nicht vollständig wasserdicht. Dies wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) nicht gefordert und ist für die Funktion der Schutzbaute nicht erforderlich. Auch bei geschlossenen Panzertüren (PT) und Panzerdeckeln (PD) kann Wasser durch die Luftfassung und die Ventile eindringen.

Das Eindringen von Wasser in Schutzbauten lässt sich aber durch einfache Massnahmen stark eindämmen:

Massnahme 1: Panzerdeckel geschlossen

Ist der Panzerdeckel geschlossen, so führt auch ein hoher Wasserstand (Bild) in der Fluchtröhre oder dem Notausstieg nur zu geringen Schäden.
Wenn zudem die Luftfassung für das Ventilationsaggregat korrekt in der Schutzhülle eingelegt (siehe Rohreinlagen) ist, so kann das ganze Aussenbauwerk geflutet werden, ohne dass ein grosse Wassermenge eintritt.

Das Übermittlungsröhrchen lässt sich mit etwas Kitt oder Fasstalg dicht verschliessen.

Wird das Ventilationsaggregat nicht verwendet oder nur im Umluftbetrieb eingesetzt, so lässt sich mit einem Stück Plastik die Luftfassungsöffnung (oben im Bild ersichtlich) dicht verschliessen.

Massnahme 2: Äusserste Panzertür geschlossen

Wird die äusserste Panzertür nach dem Verlassen der Schutzbaute geschlossen, so wie dies die technischen Weisungen des Bundes zum Unterhalt von Schutzbauten vorsehen, so kann bis zur Höhe der Luftaustrittsventile (links im Bild ersichtlich) nur geringfügig Wasser eindringen.

Massnahme 3: Vorbeugung

Die Aussenbauwerke (Fluchtröhre, Notausstieg usw.) lassen sich mit wenig Aufwand erhöhen und verhindern dadurch das ungehinderte Eindringen von Hang- und Oberflächenwasser.

Im Schutzraum soll schadenafälliges Material über Schwellenhöhe (auf Paletten) gelagert werden.

Vorgehen Schadenbehebung

Detaillierte Informationen zur Behebung von Wasserschäden in Schutzräumen sind dem unten aufgeführten Merkblatt zu entnehmen. Der grundsätzliche Ablauf ist wie folgt definiert:

  • Schadenaufnahme durch die Elementarschadenversicherung des Gebäudeeigentümers
  • Kontaktaufnahme/Meldung an Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz
  • Schadenanalyse, was wird gereinigt und Instand gestellt, was wird ersetzt
  • Schutzraum räumen
  • Gründliche Reinigung der immobilen Schutzraumkomponenten
  • Schutzraum austrocknen (Einsatz von Entfeuchtungsgeräten)
  • Instandstellung der immobilen Schutzraumkomponenten
  • Instandstellung oder Beschaffung der mobilen Schutzraumkomponenten
  • Abnahmekontrolle durch AMFZ
  • Abrechnung sämtlicher Schäden über die Elementarschadenversicherung des Gebäudeeigentümers

Das Merkblatt Behebung von Wasserschäden in Schutzräumen zeigt das detaillierte Vorgehen auf.

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