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Revitalisierung

Im Rahmen des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG) weist der Bund in Art. 38a die Kantone an, für Revitalisierungen von Gewässern zu sorgen. Sie sollen dabei den Nutzen für die Natur und Landschaft sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigen.

Der Kanton Schwyz hat diesen Auftrag entgegengenommen und ihn im Wasserrechtsgesetz (WRG) in § 43 wie folgt formuliert:

  • 1 Behörden und Amtsstellen des Kantons, der Bezirke und Gemeinden sorgen dafür, dass öffentliche und private Gewässer als Lebensräume für einheimische Tier- und Pflanzenarten sowie als Landschaftselemente erhalten und wenn möglich verbessert werden.
  • 2 Kanton und Bezirke unterstützen und fördern Massnahmen, die der Revitalisierung eines Fliessgewässers dienen oder einen naturnahen Hochwasserschutz darstellen.

Der Kanton fördert Bezirke, Gemeinden, Private, Stiftungen und andere Körperschaften in den Bestrebungen, wertvolle Lebensräume neu zu schaffen oder bestehende aufzuwerten. Zudem achtet er darauf, dass im Rahmen von Hochwasserschutzprojekten die Massnahmen nach bester Möglichkeit einem naturnahen Zustand gleichkommt.

Die Rechtsgrundlagen können über untenstehende Links eingesehen werden:

Ziele der Revitalisierung

Mit der Umsetzung von Revitalisierungen und Erfüllung des Bundesauftrags werden folgende Ziele angestrebt (Aufzählung nicht abschliessend):

  • Verbessern der Eigendynamik und Strukturvielfalt von Gewässern;
  • Wiederherstellen des natürlichen Geschiebetransports und Förderung einer morphologischen Vielfalt;
  • Erstellen und vernetzen von gewässernahen Lebensräumen;
  • Wiederherstellen der aquatischen Längsvernetzung;
  • Verbessern der terrestrischen Quer- und Längsvernetzung;
  • Verbessern der standortgerechten Ufervegetation;
  • Verbessern des Hochwasserschutzes: Durch die Renaturierung von Bächen kann die Abflusskapazität des Gerinnes verbessert und die Fliesszeit der Gewässer verlängert werden;
  • Reaktivieren der Selbstreinigungskraft;
  • Schaffen von naturnahen Erholungsräumen, welche für die Bevölkerung zugänglich sind.

Strategische Revitalisierungsplanung Seeufer

Das Amt für Gewässer ist gemäss Gewässerschutzgesetz für die Revitalisierungen von stehenden Gewässern zuständig. Dazu soll in einer strategischen Revitalisierungsplanung für einen Zeitraum von 20 Jahren die zu revitalisierenden Gewässerabschnitte, die möglichen Revitalisierungsmassnahmen und die Umsetzungsfristen festgelegt werden. Diese strategische Planung soll bei der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt werden. Für Seen haben die Kantone die strategische Planung bis zum 31. Dezember 2022 zu verabschieden und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) zur Genehmigung zuzustellen.

Zum erstellten Entwurf der strategischen Revitalisierungsplanung der Seeufer führte das Umweltdepartement vom 15. Februar bis 13. Mai 2022 eine Mitwirkung durch. 

PDF-Pläne mit einblendbaren Ebenen

Strategische Revitalisierungsplanung Fliessgewässer

In Art. 41d Abs. 1 der Gewässerschutzverordnung weist der Bund die Kantone an, die Grundlagen für die Planung der Revitalisierungen der Gewässer zu erarbeiten.

Der Kanton Schwyz hat im Jahr 2014 eine strategische Revitalisierungsplanung für die Abschätzungen zum ökologischen Aufwertungspotential erstellt. Diese konzeptionelle Arbeit kann als Arbeitsgrundlage für konkrete Revitalisierungsideen oder Priorisierungen von Gewässeraufwertungsmassnahmen dienen.

Als massgebende Grundlage für die strategische Revitalisierungsplanung diente die ökomorphologische Erhebung und Kartierung, welche durch das Amt für Gewässer ausgeführt wurde.

Die strategische Revitalisierungsplanung bildet eine Grundlage für die strategische Planung zur integralen, sektorenübergreifenden Planung von zukünftigen Wasserbauprojekten. 

Revitalisierungsprojekte

Revitalisierungs- und Hochwasserschutzprojekt “ Läbigi Minster” (in Projektierung)

Die Minster ist ökologisch in einem schlechten Zustand. Die Verbauungen sind sanierungsbedürftig und schützen nicht mehr ausreichend vor Hochwasser. Gemeinsam mit den Bezirken Schwyz und Einsiedeln sowie dem Kanton Schwyz plant die SBB, die stark verbaute Minster in Unteriberg wieder natürlicher zu gestalten. Damit setzt die SBB eine Bedingung aus der neuen Konzession für das Wasserkraftwerk Etzelwerk um. Die Minster wird dadurch wieder zur Heimat für viele einheimische Tiere und Pflanzen und die Umgebung wird besser vor Hochwasser geschützt.

Revitalisierungs- und Hochwasserschutzprojekt «Läbigi Minster» | SBB

Seeufer Ennet Aa, Lachen (abgeschlossen)

Auf einer Länge von 300m wurde das befestigte Seeufer abgeflacht und so wertvolle Flachwasserzonen gebildet. Mit Buhnen und darin integrierten Raubäumen entstanden wellenberuhigte Buchten, um eine Ufererosion zu vermindern. Eine bestockte Insel wurde neu geschaffen. Das Seeufer wurde mit Röhricht, Gehölzen und diversen Kleinstrukturen ergänzt. Die Wiese im Uferbereich wurde neu angesät und soll in Zukunft extensiv bewirtschaftet werden. Mit diesen Massnahmen erfolgte eine deutliche, gewässerökologische Aufwertung des Seeufers.

Riethofbach und Pfäffiker Ried, Freienbach (abgeschlossen)

Der Riethofbach ist bei Normalwetter ein kleiner, jedoch permanent wasserführender Bach mit kleinem Einzugsgebiet oberhalb des Ortsteils Pfäffikon. Mit dem Projekt wurde der teilweise eingedolte und stark kanalisierte Unterlauf geöffnet und strutkurell aufgewertet. Es sind nach der Revitalisierung örtlich tiefe Wasserstellen, wie auch schilfbewachsene Flachwasserzonen mit Übergängen ins Naturschutzgebiet vorhanden. 

Zu Schaffung von ökologisch wertvollen Flachwasserzonen im Seebereich wurden dem Ufer vorgelagert ein Riff geschüttet um die natürlichen, wie auch künstlich erzeugten Wellen auf das Ufer zu brechen. Sowohl der revitalisierte Bach, als auch das aufgewertete Seeufer bietet neu unzähligen Tierarten einen Lebensraum.

Die angestrebten Ziele (Schilfgesellschaften, Fisch- und Libellenpopulation, sowie die Gewässerqualität) werden im Rahmen einer Wirkungskontrolle bis zum Jahr 2022 genauer untersucht.

Krebsbach, Wollerau (abgeschlossen)

Der Krebsbach wies vor der Revitalisierung auf dem ganzen Abschnitt gleichbleibende Wassertiefen und wenig vielfältige Strukturen auf. Mit dem Projekt wurde eine Steigerung der Bachdynamik und eine Variabilität an Strukturen angestrebt. Zudem wurden gezielt Hoch- und Mittwelwasserschutzräume, sowie Niederwasserlebensräume zur Fortpflanzung und zum Schutze von Jung- und Alttieren geschaffen.

Zu fördernde Lebensräume zur Erhöhung der Populationsdichte: Bachforelle, Äsche, Groppe, Krebsarten (Stein- und Edelkrebs)

Silberbach, Freienbach (abgeschlossen)

Der Silberbach floss im Projektperimeter von 62 m auf seiner ganzen Länge eingedolt. Ziel des Projekts war die Verlegung, Offenlegung und Revitalisierung des Silberbachs. Der revitalisierte Silberbach wurde mit weiteren Gewässerstrukturen, wie einem Amphibienlaichgewässer und einer standortgerechten Uferbestockung, ergänzt. Durch die Revitalisierung wird der Silberbach zu einem wertvollen Lebensraum und Trittstein in der ökologischen Vernetzung der Gemeinde Freienbach.

Felbachernbach, Sattel (abgeschlossen)

Der Felbachernbach fliesst im Projektperimeter auf seiner ganzen Länge eingedolt. Ziel dieses Projektes war, dass der Felbachernbach auf einer Länge von 100 m wieder offen fliesst und eine hohe Gewässervariabilität aufweist. Der ausgedolte und revitalisierte Felbachernbach soll insbesondere Makroinvertebraten und terrestrische Kleinlebewesen wie Schmetterlingen attraktive Habitate bieten. Das Etablieren einer standortgerechten Ufervegetation aus Ufergehölz und Hochstaudenflur ist für die Zielerreichung ebenfalls von hoher Bedeutung. Durch die Revitalisierung wird der Felbachernbach zu einem wertvollen Lebensraum und neuen Trittstein in der Vernetzung der Gemeinde Sattel. Als attraktives Landschaftselement entlang des bestehenden Wanderwegs strukturiert er die Landschaftskammer Felbacheren.

Hopfräben, Ingenbohl (abgeschlossen)

Mit der Revitalisierung im Gebiet Hopfräben in Ingenbohl wurde ein Teilrückbau des künstlichen Dammes, die Schaffung einer Flachwasserzone, das Erstellen eines neuen Hechtengrabens sowie verschiedener Amphibiengewässer angestrebt. Zudem konnte mit dem Projekt die bestehende Erholungsnutzung besser vom angrenzenden Naturschutzgebiet getrennt werden. Sämtliche Massnahmen sind Teil der Umsetzung des kantonalen Nutzungsplans Hopfräben.

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