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Energieberatung

Für Energieberatungen eigenen sich Impulsberatungen, GEAK® Plus Beratungsberichte oder die direkte Kontaktaufnahme mit einem Energieberaterverein in Ihrer Region. Die Energieberatung unterstützt Sie bei Ihrer Entscheidung, energetische Optimierungen umzusetzen und in der Berechnung der Wirtschaftlichkeit.

Gemäss § 9 des kantonalen Energiegesetzes können Grossverbraucher mit einem jährlichen Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh oder einem jährlichen Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0.5 GWh vom zuständigen Departement verpflichtet werden, ihren Energieverbrauch zu analysieren und zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsoptimierung zu realisieren. 

Finanzielle Unterstützung

Die Energieberatung wird auch finanziell unterstützt. Informationen dazu finden Sie bei den Förderprogrammen.

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