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Förderprogramme

Zur Finanzierung empfangen die Kantone aus den teilzweckgebundenen Mitteln der CO2-Abgabe jährlich einen Sockelbeitrag, den der Bund auf Basis der Einwohnerzahl auf die Kantone verteilt.

Wärmedämmung

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Förderansätze. Der Fördergegenstand M-01 wird neu mit CHF 60.–/m2 Dämmfläche für alle förderberechtigten Bauteile unterstützt.

Weitere Förderprogramme

Auf der Homepage www.energiefranken.ch finden Sie eine Übersicht aller Förderprogramme von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden, dazu Kampagnen regionaler Energieversorger und weiterer Anbieter.

Impulsberatung

Mit der Impulsberatung «erneuerbar heizen» steht Besitzer/innen von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Stockwerkeigentümer/innen eine Fachperson bei allen Fragen rund um ihre Heizung zur Seite. Die Impulsberaterin oder der Impulsberater besichtigt das Gebäude und berät vor Ort über die Möglichkeiten, wie die Heizung ersetzt werden kann.

Auf der Energieberatungs-Seite finden Sie weitere Informationen zum Thema.

Gebäudeprogramm

Förderbedingungen

  • Ihr Gesuch müssen Sie zwingend vor Baubeginn einreichen.
  • Für Beiträge an die Wärmedämmung muss Ihre Liegenschaft vor dem Jahr 2000 bewilligt worden sein.
  • Es braucht auch ein Gesuch für Beiträge an den GEAK-Plus.
  • Für Gesuche um Beiträge an die Gebäudehülle (M-01) mit einem Förderbeitrag ab CHF 10'000.– ist zwingend ein GEAK-Plus einzureichen (www.geak.ch), dieser wird für Ein- und Zweifamilienhäuser mit CHF 1'000.–, für alle anderen Gebäude mit CHF 1'500.– unterstützt.
    • Auf unserer GEAK-Seite finden Sie weitere Informationen zum Thema.
  • Den GEAK-Plus gibt es für die Gebäudekategorien Wohngebäude, Verwaltungs- und Schulbauten, Hotels, Verkaufsflächen, Restaurants sowie Mischnutzungen. Für alle anderen Gebäude ist eine Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung nach dem Pflichtenheft des BFE dem Gesuch beizulegen.
  • Für Gesuche ist die Vollzugshilfe zur Beurteilung von Fördergesuchen im Rahmen des harmonisierten Fördermodells zu beachten.
  • Die minimale Fördersumme beträgt CHF 3'000.– pro Gesuch.
  • Die maximale Fördersumme beträgt CHF 300'000.– pro Gesuch.

Hinweis für Solarstromanlagen / Photovoltaikanlagen

Solarstromanlagen / Photovoltaikanlagen werden vom Kanton nicht gefördert, jedoch vom Bund durch pronovo.

Hinweise für denkmalgeschützte Bauten

Für geschützte Bauten können Erleichterungen der U-Wert-Anforderungen gewährt werden. Der Antrag ist bei der Denkmalpflege einzuholen.

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