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Grundwassermessstellen

Gemäss Art. 58 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) führen die Kantone die für den Vollzug des Gewässerschutzes notwendigen Erhebungen durch und erstellen ein Inventar über die Grundwasservorkommen. Dieses Inventar wurde als Grundwasserkarte veröffentlicht und zeigt neben Lage, Ausdehnung und Mächtigkeit auch Fliessrichtung und Art der Vorkommen. Die Grundwasserkarte dient als wichtiges Planungs- und Beurteilungsinstrument.

Die Erhebung im Rahmen des Vollzugs des Gewässerschutzes wird derweil durch den Betrieb von Grundwassermessstellen ergänzt. Deren Standort- und Messdaten können jederzeit eingesehen, eingebunden und weiterverarbeitet werden.

Legende Grundwassermessstellen

Rechtliche Grundlagen

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