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Grundwasserschutz

Grundwasser ist die bedeutendste Trinkwasserressource der Schweiz (BAFU, 2019). Schweizweit werden über 80 % des Trinkwassers aus dem Grundwasser gewonnen. Im Kanton Schwyz ist der Anteil sogar noch grösser, rund 95 % des Trinkwassers werden aus dem Grundwasser (Grund- und Quellwasser) gefördert. Interessant dabei ist, dass die Hälfte des für Trinkwasser gewonnen Grundwassers ohne weitere Aufbereitung verwendet werden könnte. Aufgrund der wichtigen Funktion des Grundwassers als mit Abstand grösste Trinkwasserressource und aufgrund der sehr guten Qualität muss das Gut Grundwasser geschützt werden.

Bauen im Grundwasser

Bauvorhaben können die Quantität und die Durchflusskapazität des Grundwassers gefährden, vor allem dann, wenn die Bauvorhaben unter den mittleren Grundwasserspiegel reichen. Auf planerischer Ebene stehen verschiedene Karten zur Verfügung, um das Grundwasser schützen zu können. Die Karten können auf dem Geoportal des Kantons Schwyz (WebGIS) eingesehen werden.

Der Gewässerschutzbereich Au bezeichnet diejenigen Gebiete, in welchen nutzbares Grundwasser vorhanden ist und die zu dessen Schutz notwendigen Randbereiche. Bei diesem Gewässerschutzbereich handelt es sich um ein übergeordnetes, grundlegendes Planungsinstrument. Im Gewässerschutzbereich Au dürfen keine Bauten erstellt werden, die unter den mittleren Grundwasserspiegel reichen. Die Behörden können Ausnahmen bewilligen, wenn die Durchflusskapazität des Grundwassers gegenüber der natürlichen Durchflusskapazität um nicht mehr als 10 % eingeschränkt wird. Die im WebGIS vorhandene Grundwasserkarte Mittelwasserstand zeigt, wie hoch der mittlere Grundwasserspiegel in welchem Gebiet liegt. Sollte ein Bauvorhaben den Grundwasserspiegel tangieren, ist mittels eines Durchflussnachweises und einer Interessenaufzeigung zu belegen, dass das Bauvorhaben das Grundwasser nicht nachhaltig negativ beeinflusst. Bei der Erstellung des Durchflussnachweises und der Interessenabwägung ist das Merkblatt Bauten im Grundwasser der Zentralschweizer Kantone zu beachten.

Schutzzonen und Schutzareale

Grundwasserschutzzonen müssen um Grund- und Quellwasserfassungen, welche im öffentlichen Interesse liegen, ausgeschieden werden und dienen dem unmittelbaren Schutz der Fassungsanlagen bzw. des in diesen Fassungen geförderten Trinkwassers. Eine Grund- oder Quellwasserfassung liegt im öffentlichen Interesse, wenn mehr als fünf Haushaltungen, lebensmittelverarbeitende Betriebe oder der Öffentlichkeit zugängliche Gebäude angeschlossenen sind.

Eine Grundwasserschutzzone ist in der Regel in die folgenden Zonen eingeteilt:

  • S1: zum Schutz der Fassung vor direkter Verunreinigung und Beschädigung
  • S2: zum Schutz der Fassung vor Keimen, Benzin, Mineralöl, Grabarbeiten etc.; dem Erhalt des Grundwasserdurchflusses und der natürlichen Filtrierung
  • S3: zum Schutz vor Anlagen und Tätigkeiten, die ein besonderes Risiko für das Grundwasser darstellen

Die Nutzungsbeschränkungen sind im zugehörigen Schutzzonenreglement festgehalten. Die Zoneneinteilung ist aus dem Schutzzonenplan ersichtlich.

Die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen ist Pflicht der betroffenen Wasserversorgung. Mit der Ausarbeitung der Unterlagen (hydrogeologischer Bericht, Schutzzonenplan und Schutzzonenreglement) ist ein Geologe zu beauftragen. Für das Verfassen eines Schutzzonenreglements kann das Musterreglement des Kantons Schwyz als Vorlage dienen.

Mit der Festlegung von Grundwasserschutzarealen werden vom Kanton Gebiete ausgeschieden, welche für die künftige Nutzung von Grundwasservorkommen von Bedeutung sind. In diesen Arealen dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt oder Arbeiten ausgeführt werden, welche die künftige Nutzung beeinträchtigen könnten.

Wärmenutzung aus dem Untergrund

Die Informationen zu Wärmenutzungen aus dem Untergrund finden Sie auf der Seite Wärmenutzung.

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