Wasserversorgung
Die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser ist nicht nur für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung besonders wichtig, sondern auch von wirtschaftlicher Bedeutung. Zahlreiche Prozesse bei der Produktion von Gütern und Nahrungsmitteln benötigen qualitativ hochwertiges Wasser. Nicht zuletzt muss auch die Versorgung mit Löschwasser jederzeit aufrechterhalten werden.
Um die Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen, unterstützt das Amt für Umwelt und Energie (AfU) die Gemeinden und Wasserversorgungen im Prozess von der Planung bis zur Erschliessung einer neuen Wasserbezugsquelle. Dabei müssen insbesondere die Qualität des Rohwassers, aber auch räumliche Aspekte wie die Nutzung des Einzugsgebiets oder die Lage der Quelle in Bezug auf das Leitungsnetz berücksichtigt werden.
Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen
Aufgrund der hohen Bedeutung der Trinkwasserversorgung wird diese als kritische Infrastruktur eingestuft. Die Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM) hat zum Ziel, die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser in einer schweren Mangellage sicherzustellen. Die Massnahmen sollen helfen, eine schwere Mangellage zu vermeiden oder die Auswirkungen bei Eintreffen einer solchen bewältigen zu können. So kann die Widerstandsfähigkeit einer Wasserversorgung gegenüber Mangellagen z. B. durch die Erschliessung zusätzlicher Wasserbezugsorte gestärkt werden. Dies kann im Rahmen von regionalen Planungen oder durch Zusammenschlüsse von Versorgungen erreicht werden.
Regionale Wasserversorgungsplanung
Um einen Überblick über die Wasserversorgung im Kanton Schwyz zu erhalten, hat das AfU in den Jahren 2015-2018 eine regionale Wasserversorgungsplanung erstellen lassen. Sie zeigen die bestehenden Infrastrukturen und Zusammenschlüsse und geben Empfehlungen für die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der einzelnen Versorgungsgebiete gegenüber unvorhergesehenen Ereignissen wie Störfällen oder auch Mangellagen auf. Dabei wurden auch zukünftige Entwicklungen wie Bevölkerungswachstum und Klimawandel berücksichtigt.
Die technischen Berichte können hier eingesehen werden:
- Technischer Bericht innerer Kantonsteil
- Technischer Bericht Einsiedeln, Ybrig, Alpthal, Biberbrugg
- Technischer Bericht March und Höfe
- Technischer Berich Muotathal, Morschach, Illgau
Rechtliche Grundlagen
- Gewässerschutzgesetz (GSchG)
- Gewässerschutzverordnung (GSchV)
- Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM)
- Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz (EGzGSchG)
- Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz (VVzGSchG)