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Lichtverschmutzung

Lichtquellen, welche unnötige, schädliche oder lästige Einwirkungen verursachen, stellen ein Umweltproblem dar. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Licht ausserhalb von Gebäuden, welches künstlich erzeugt wird. Die unnatürlichen Lichtquellen (Emissionen) hellen im ungünstigsten Fall den Nachthimmel auf und beeinflussen – meistens unbewusst – Mensch, Tier und Umwelt.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat im Oktober 2021 die aktualisierte Fassung der Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen veröffentlicht. Es hat in dieser Empfehlung einen 7-Punkte-Leitfaden erarbeitet und dokumentiert.

Grundsätze zur Begrenzung von Lichtemissionen (7-Punkte-Plan)

  1. Notwendigkeit 
    Braucht es eine Beleuchtung?
    • Nur beleuchten, was beleuchtet werden muss.
  2. Intensität und Helligkeit
    Wie hell muss die Beleuchtung sein?
    • Nur so hell beleuchten, wie nötig.
  3. Lichtspektrum und Lichtfarbe
    Ist das Lichtspektrum richtig gewählt?
    • Lichtspektrum und Lichtfarbe auf Beleuchtungszweck und Umgebung abstimmen.
    • Möglichst warme Lichtfarbe verwenden.
  4. Auswahl und Platzierung der Leuchten
    Ist der passende Leuchtentyp gewählt und geeignet platziert?
    • Die Beleuchtung soll möglichst präzise und ohne unnötige Abstrahlungen in die Umgebung erfolgen.
  5. Ausrichtung
    Sind die Leuchten optimal ausgerichtet?
    • Grundsätzlich von oben nach unten beleuchten.
    • Die Leuchten bei der Montage präzise ausrichten.
  6. Zeitmanagement / Steuerung 
    Wann braucht es welche Beleuchtung?
    Kann die Beleuchtung zeitweise ausgeschaltet oder reduziert werden?
    Bezogen auf die Tages- bzw. Nachtzeit?
    Bezogen auf die Jahreszeit (saisonal)?
    Kann die Beleuchtung aktiv (bedarfsgerecht) gesteuert werden?
    • Die Beleuchtung nach Möglichkeit bedarfsgerecht steuern und zeitweise ausschalten oder reduzieren.
  7. Abschirmungen
    Sind Abschirmungen vorzusehen?
    • Zusätzliche Abschirmungen in spezifischen Problemfällen.

Nebst dieser Empfehlung gibt es nach wie vor die im Jahre 2013 erschienene Norm 491 «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum» des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA). Sie definiert den Stand der Technik der haushälterischen Lichtnutzung im Aussenraum.

Beispiele für Massnahmen

Für Behörden, welche Leuchten betreiben, besteht die Möglichkeit, mittels Beleuchtungskonzept (häufig «Plan Lumière» genannt) die Erhellung des Nachthimmels mittels Vorgaben für die öffentliche Beleuchtung einzudämmen und sie für einen bestimmten Perimeter zu koordinieren (z. B. Plan Lumière der Gemeinde Schwyz) und mittels Vorgaben zu lenken.

Viele Gewerbebetriebe lassen mindestens eine Lichtquelle die ganze Nacht durch brennen. Dies ist teuer und häufig wirtschaftlich unbedeutend. Der Verein Pro Obscurare hat daher die Kampagne «Licht aus» nach dem Motto «Clevere Shops sind nachts dunkel» mit dem Ziel, dass die Gewerbebetriebe die Innen- und Aussenbeleuchtung ab Mitternacht für mindestens sechs Stunden ausschalten, lanciert.

Rechtliche Grundlagen

Merkblätter

Weitere Informationen

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