Arbeits- und Ruhezeiten
Zum Schutze der Arbeitnehmenden setzt der Gesetzgeber aus arbeits- und wirtschaftspolitischen Überlegungen bei der Gestaltung von betrieblichen Arbeitszeitsystemen gewisse Grenzen. Die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit, Eckpfeiler des Arbeitsgesetzes, wirkt sich zwangsläufig auch auf die Sonderformen der Arbeitszeit aus: z. B. Überzeitarbeit, Nacht- und Schichtarbeit, Sonntagsarbeit, gleitende Arbeitszeit. Die Einhaltung dieser arbeitsgesetzlichen Bestimmungen wird durch die kantonale Vollzugsbehörde überwacht.