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Schutzbedürftige mit Ausweis S (Ukraine)

Erwerbstätigkeit im Angestelltenverhältnis

Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit der schutzbedürftigen Person muss der Arbeitgeber ein Gesuch bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde (im Einsatzkanton) einreichen.

Voraussetzungen

Die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden und der Qualifikation sowie dem Stellenprofil entsprechen.

Benötigte Unterlagen

Stellenwechsel

Der Stellenwechsel von Schutzbedürftigen ist bewilligungspflichtig und kann bewilligt werden, wenn das Gesuch eines Arbeitgebers vorliegt und die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.

Personalverleih

Ein Verleiher darf Drittstaatsangehörige in der Schweiz grundsätzlich nur beschäftigen, wenn diese sich bereits in der Schweiz aufhalten und zur Erwerbstätigkeit sowie zum Berufs- und Stellenwechsel berechtigt sind. Hingegen kann ein Verleiher in der Schweiz anwesende Schutzbedürftige beschäftigen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen für eine Erwerbstätigkeit erfüllt sind und die zuständige Arbeitsmarktbehörde dazu die Bewilligung erteilt hat.

Wichtiger Hinweis:

Schutzbedürftige erhalten einen sogenannten Ausweis S im Kreditkartenformat, dessen Ausstellung eine gewisse Zeit beanspruchen kann. Sollte dieser im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung noch nicht vorliegen, so kann zusammen mit den übrigen Unterlagen auch die als «Positiver Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung» bezeichnete Verfügung des Staatssekretariates für Migration beigelegt werden. Andere, ähnlich lautende Bestätigungen zum Schutzstatus S können nicht akzeptiert werden.

Selbstständige Erwerbstätigkeit

Für die Zulassung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit müssen Sie ein Gesuch bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde (im Einsatzkanton) einreichen.

Voraussetzungen

Die notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage ist vorhanden.

Benötigte Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration  oder unter www.asylum-info.ch.

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