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Gesuch Vorverlegung Schnittzeitpunkt

Steht der Klappertopf in Vollblüte, ist es für eine erfolgreiche Bekämpfung bereits zu spät. Der Klappertopf ist eine einjährige Art. Mit einem Frühschnitt bei Beginn der Blüte kann der Klappertopf stark reduziert und die Samenreifung eingedämmt werden. Damit verringert sich sein Aufkommen in den folgenden Jahren. Ein zu früher oder zu später Schnitt bringt nicht den gewünschten Erfolg. Die Vorverlegung des Schnittzeitpunktes auf der betreffenden Fläche ist mit den Zielen des ökologischen Ausgleichs vereinbar.

Bei geringem bis mittleren Befall ist eine manuelle Bekämpfung (ausreissen) empfohlen. Schonen Sie den übrigen Pflanzenbestand und mähen allenfalls nur partiell die befallenen Flächen. Achten Sie auch auf den zweiten Aufwuchs und reagieren mit einem erneuten partiellen Schnitt.

Gesuchsteller/Gesuchstellerin

Weitere Informationen zur betroffenen Fläche

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  • maximale Datenmenge: 20 MB

Separates Gesuch

Verwenden Sie bitte für jede weitere Fläche ein separates Gesuchsformular.

Nach Art. 58 Abs. 10 DZV kann der Kanton für Flächen, für die Beiträge als Biodiversitätsförderfläche ausgerichtet werden, Nutzungsvorschriften festlegen, die von den Bestimmungen nach Anhang 4 Bst. A Abs. 1.1.1 DZV abweichen.

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