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Baulicher Gewässerschutz

Der Fachbereich baulicher Gewässerschutz sorgt für die Sicherheit im Umgang und bei der Lagerung von Gülle, Mist, Mistwasser und Silosäften aus Betrieben mit Nutztierhaltung. Die Ziele des baulichen Gewässerschutzes sind:

  • Alle Betriebe verfügen über genügend Lagervolumen für die anfallenden Hofdünger.
  • Die Hofdüngerlager und -einrichtungen sind dicht und funktionstüchtig.
  • Die Abwässer werden sachgemäss entsorgt.

Technische und bauliche Massnahmen sind eine notwendige Voraussetzung, um die Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen.

Hofdüngerlager

Die Hofdüngerlager müssen mindestens durch Sichtkontrolle auf Zustand und Dichtheit periodisch überprüft werden. Bei neu erstellten Güllengruben ist eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben.

Entwässerung von Oberflächen

Mistplätze, Laufhöfe, Flachsilos, Waschplätze und Umschlagplätze für Hofdünger müssen gesetzeskonform entwässert werden. Bei Fragen hilft Ihnen das Amt für Landwirtschaft gerne bei der Lösungsfindung des Problems.

Einmietverträge (EMV)

Fehlendes Güllenlagervolumen kann mit einem Einmietvertrag ersetzt werden. Der Vertrag ist vorgängig dem Amt für Landwirtschaft zur Genehmigung zuzustellen.

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