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Hecken- und Weidepflege

Grundsätzlich sind die aus Hecken- und Weidepflege anfallenden Gehölze zu verwerten (Holzschnitzel oder Heizmaterial) oder vor Ort zu verrotten.

Verbrennen von Grüngut ist im Siedlungsgebiet und in dessen Nähe verboten. Und auch ausserhalb des Siedlungsgebietes darf nur in Ausnahmefällen trockenes Gehölze aus Hecken- und Weidepflege vor Ort verbrannt werden - Merkblatt über korrektes Entsorgen von Wald- und Feldabfällen.

Für solche Feuer muss zwingend vorgängig eine Bewilligung beim Amt für Landwirtschaft eingeholt werden: Bewilligung für Mottfeuer - Vorlage

Nicht bewilligte oder übermässig rauchende Feuer werden von der Polizei zur Anzeige gebracht und kosten den Verursacher mehrere Hundert Franken.

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