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Integrationsprogramm

Seit dem 1. Januar 2014 regeln Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). Als Ergänzung zur Integration im Rahmen der bestehenden Regelstrukturen (z.B. Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt) schliesst die spezifische Integrationsförderung vorhandene Lücken und unterstützt die Regelstrukturen in der Wahrnehmung ihres Integrationsauftrags.

Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 784/2021 am 16. November 2021 das Kantonale Integrationsprogramm für die Jahre 2022 – 2023 genehmigt. Der Vorsteher des Volkswirtschafsdepartements wurde beauftragt die Programmvereinbarung mit dem Staatsekretariat für Migration zu unterzeichnen.

KIP 2022 – 2023

KIP 2018 – 2021

KIP 2014 – 2017

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