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Minderjährige Personen

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie bevormundete Personen sind durch eine sorgeberechtigte Person resp. durch die gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten. Die Zustimmung beider Eltern ist erforderlich. Der nicht begleitende Elternteil gibt seine Zustimmung mit untenstehendem Einwilligungsformular schriftlich ab.

Wichtig

  • Die Ausweisbestellung kann nur bearbeitet werden, wenn die Einwilligungserklärung vollständig ausgefüllt ist und die nötigen Beilagen vorliegen. 
  • Bitte eine Pass- oder Identitätskartenkopie von der sorgeberechtigten Person mitbringen, welche nicht anwesend ist. 
  • Pro Kind ist ein Formular auszufüllen.

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