Provisorischer Pass
In dringenden Situationen kann das Passbüro einen provisorischen Pass ausstellen. Ein solcher wird für die Dauer des geplanten Auslandaufenthaltes, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt.
Bestellung
Die Bestellung kann im Internet unter www.schweizerpass.ch oder per +41 41 819 21 05 (Dauer ca. 10 Minuten pro Person), erfolgen.
Persönliches Erscheinen am Schalter
Bei der persönlichen Vorsprache wird die Identität geprüft und die biometrischen Daten erfasst (Gesichtsbild, Unterschrift). Zur persönlichen Vorsprache sind die alten Ausweise (Pass und Identitätskarte) mitzubringen. Im Falle eines Verlustes wird eine polizeiliche Verlustanzeige benötigt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Bevormundete sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten. Die sorgeberechtigte Person oder die gesetzliche Vertretung muss sich mit Pass oder Identitätskarte ausweisen.
- Neu eingebürgerte Personen bringen den ausländischen Reisepass zur Identifikation mit.
- Weitere Dokumente wie Familienausweis, Geburtsurkunde, etc. sind gemäss individueller Information mitzubringen.
- Der provisorische Pass wird in der Regel am Flughafen eingezogen. Die für den provisorischen Pass bezahlte Gebühr wird bei der Ausstellung eines ordentlichen Ausweises nicht angerechnet.
Gebühren/Preise und Gültigkeiten | CHF |
Gültigkeitsdauer |
---|---|---|
Erwachsene |
100.– |
Dauer Auslandaufenthalt, max. 12 Monate |
Kinder und Jugendliche (18. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt) |
100.– |
Dauer Auslandaufenthalt, max. 12 Monate |