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Geschäftsumfeld

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Der Arbeitsmarkt in der Schweiz zeichnet sich durch soziale Stabilität, ein liberales Arbeitsrecht und motivierte, sehr gut qualifizierte Arbeitskräfte aus. Die Arbeitslosigkeit ist ausgesprochen gering. In den letzten drei Jahren (2017 bis 2019) bewegte sie sich im landesweiten Durchschnitt zwischen 2.3 und 3.1 Prozent. Im Kanton Schwyz lagen die Werte mit 1.1 bis 1.7 Prozent noch tiefer.

Qualifizierte Arbeitskräfte

Viele hoch qualifizierte Arbeitnehmende aus dem Kanton Schwyz pendeln zu einer Arbeitsstätte in einem Nachbarkanton. Viele von ihnen wünschen sich allerdings einen Arbeitsplatz in der Nähe ihres Wohnorts. Im Kanton Schwyz finden Sie daher ein grosses Potenzial an Arbeitskräften mit bester Ausbildung und guter beruflicher Qualifikation.

Für die Personalrekrutierung stehen in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) spezialisierte Personalberater zur Verfügung. Die beiden RAV in Goldau und Lachen unterstützen Sie kompetent und kostenlos bei der Suche nach geeignetem Personal.  

Liberales Arbeitsrecht 

Das schweizerische Arbeitsrecht enthält weniger Vorschriften als die Rechtsordnungen in anderen Staaten. Dies wirkt sich positiv auf den Arbeitsmarkt aus.

Lohnvereinbarungen werden in der Schweiz individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen betragen im ersten Jahr einen Monat, ab dem zweiten Jahr zwei Monate und ab dem zehnten Jahr drei Monate.

Die gesetzlich festgelegten wöchentlichen Höchstarbeitszeiten liegen je nach Beruf und Branche bei 45 bis 50 Stunden. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt rund 42 Stunden. Der gesetzliche Ferienanspruch liegt für Mitarbeitende bis zum 20. Altersjahr bei fünf Wochen, ab dem 21. Altersjahr bei vier Wochen. In Gesamtarbeitsverträgen werden für Mitarbeitende ab dem 21. Altersjahr meistens ebenfalls fünf Wochen Ferien festgelegt.   

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung

Staatsangehörige eines EU-27-Staates oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) benötigen in der Schweiz für eine Aufenthaltsdauer von bis zu drei Monaten grundsätzlich keine Bewilligung. Sie können innerhalb dieser Frist frei in der Schweiz wohnen und arbeiten, allerdings muss die Erwerbstätigkeit gemeldet werden. 

Für die Erwerbstätigkeit eines Angehörigen von EU-27-/EFTA-Staaten, die länger als drei Monate dauert, wird eine Anmeldung bei der Wohngemeinde verlangt. Zudem muss der Arbeitnehmende eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, die gleichzeitig die Arbeitsbewilligung ist.

Für erwerbstätige Angehörige aus Kroatien sowie aus Drittstaaten gelten abweichende Bestimmungen. Sie müssen umfangreichere Voraussetzungen erfüllen, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Für die Erläuterung der jeweiligen Voraussetzungen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Die Wirtschaftsförderung des Kantons Schwyz informiert Sie gerne.  

Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit

Personen ohne Erwerbstätigkeit aus den EU-28-/EFTA-Staaten haben Anspruch auf eine Bewilligung ohne Erwerbstätigkeit, wenn sie genügende finanzielle Mittel sowie eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung nachweisen können. Die erstmalige Aufenthaltsbewilligung wird in der Regel für fünf Jahre erteilt. Sind die Bewilligungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, kann die Bewilligung widerrufen oder ihre Verlängerung verweigert werden.

Staatsangehörige aus Drittstaaten-Ländern müssen zum Erlangen einer Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit im Kanton Schwyz umfangreichere Voraussetzungen erfüllen. Für die Erläuterung dieser Voraussetzungen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Die Wirtschaftsförderung des Kantons Schwyz informiert Sie gerne.

Löhne und Sozialversicherungen 

Das durchschnittliche schweizerische Erwerbseinkommen ist abhängig von Sektor, Region und Branche. In den grossen Zentren wie Zürich und Genf ist das Lohnniveau relativ hoch – ausserhalb der Zentren deutlich tiefer.

Dank der hohen Arbeitsstunden pro Jahr, der überdurchschnittlichen Produktivität, der Loyalität und guten Arbeitsmoral der Mitarbeitenden sowie der moderaten Lohnnebenkosten sind die Arbeitskosten in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland oder den USA äusserst konkurrenzfähig. Insgesamt ergibt sich für Arbeitgeber ein sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Die Sozialversicherung in der Schweiz beruht auf dem 3-Säulen-Prinzip: staatliche, betriebliche und private Vorsorge. 

Fact Sheets

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