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Steuern

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Nachhaltige Steuerpolitik

Der Kanton Schwyz ist bestrebt, langfristig attraktive Steuerbedingungen zu bieten. Entsprechend ist die kantonale Finanzpolitik auf dieses Ziel abgestimmt. Der Kanton verfügt seit mehreren Jahren über die bestmögliche Bewertung (AAA) der Ratingagentur Standard and Poor’s sowie von Credit Suisse.

Auf der Basis dieser gesunden und stabilen Finanzlage bietet er für juristische und natürliche Personen insgesamt das steuergünstigste Paket der Schweiz an. Auch im internationalen Vergleich belegt der Standort einen Spitzenplatz.

Dank der moderaten Steuerbelastung sollen den Unternehmen mehr finanzielle Mittel für Innovationen sowie für Forschung und Entwicklung zur Verfügung stehen, wodurch sie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz erlangen.

Steuern Unternehmen

Dank sorgfältiger Verwendung der Staatsfinanzen und umsichtigem Handeln gelingt es dem Kanton Schwyz, ein günstiges und nachhaltiges Steuerklima zu schaffen. Der Kanton Schwyz zählt in steuerlicher Hinsicht sowohl national als auch international zu den attraktivsten Standorten.

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Attraktive Besonderheiten

Neben moderaten Steuersätzen gibt es im Steuersystem interessante Gestaltungsmöglichkeiten. So gelten zum Beispiel Steuern als abzugsfähiger Aufwand.

Weiter profitieren juristische Personen von der Anrechnung der Minimal- an die Gewinnsteuer. Die Minimalsteuer berechnet sich aufgrund des Eigenkapitals einer Gesellschaft und ist als Minimalbetrag zu entrichten. Fällt die Gewinnsteuer höher aus als die Minimalsteuer, so ist lediglich die Gewinnsteuer abzuliefern. Im Ergebnis ist somit nur noch der höhere der beiden Beträge geschuldet (entweder Gewinn- oder Minimalsteuer). Die Gewinn- und Minimalsteuern werden proportional und anhand des individuellen Gemeindesteuersatzes berechnet. Für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen gelten spezielle Freigrenzen bzw. Abzüge.

Eine weitere attraktive Besonderheit ist die Möglichkeit von Sofortabschreibungen auf 1 Franken für bewegliche Betriebseinrichtungen und immaterielle Rechte. 

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Dokumente

Fact Sheet

Steuern Privatpersonen

Der Kanton Schwyz ist steuerlich sehr attraktiv. Die Steuerbelastung auf Einkommen und Vermögen sind tief, und er erhebt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Weiter kennt der Kanton Schwyz die privilegierte Dividendenbesteuerung und verfügt über einen proportionalen Vermögenssteuersatz. Der Standort bietet für Privatpersonen Steuersätze an, die weltweit zur Spitzenklasse gehören.

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Privilegierte Dividendenbesteuerung

Bei einer qualifizierten Beteiligung von mindestens 10 Prozent an Kapitalgesellschaften kommt im Kanton Schwyz die privilegierte Dividendenbesteuerung zur Anwendung. Die als Dividende ausgeschütteten Gewinne unterliegen der kantonalen Einkommenssteuer bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen nur noch zur Hälfte des Gesamtsteuersatzes.

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