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Herdenschutz

Hauptziel des nationalen Herdenschutzprogrammes ist die Unterstützung der auf Nutztieren basierenden Landwirtschaft, damit diese trotz Grossraubtierpräsenz ohne unverhältnismässig grosse Einschränkungen weiterhin existieren kann. Durch geeignete Präventionsmassnahmen sollen Schäden und Konflikte soweit wie möglich minimiert werden.

Die kantonale landwirtschaftliche Beratung übernimmt folgende Aufgaben:

  • Information der Tierhalter und Alpverantwortlichen
  • Betriebsberatung sowohl auf Alp- wie auf Talbetrieb
  • Organisation von Notfallmassnahmen
  • spezifische Beratung zu betrieblichen und technischen Herdenschutzmassnahmen sowie zum Einsatz von Herdenschutzhunden

Die erste Ansprechperson bei Riss, Rissverdacht oder Sichtungen ist und bleibt die Wildhut.

Aktuelles zum Herdenschutz 2024

Im Winter sowie Frühjahr verlassen Jungwölfe ihr Rudel und suchen ein geeignetes Revier. Bis dahin sind sie als Einzeltiere unterwegs und entsprechend schwierig ist eine Vorhersage über ihren Aufenthalt.  

Daher gelten für die Winterweiden die gleichen Empfehlungen wie für die restliche Weidezeit. Als Grundschutz gilt ein 90 cm hohes Weidenetz oder ein 4-Litzenzaun. Der unterste stromführende Draht sollte nicht mehr als 20 cm vom Boden entfernt sein. Wölfe versuchen in erster Linie den Zaun zu unterkriechen. Darum sind mindestens 3000 Volt Spannung am Zaun nötig, damit Wölfe beim ersten Kontakt genügend abgeschreckt werden und den Ort sowie Zäune generell zukünftig meiden. Sind die 90 cm Höhe, der Bodenschluss mit maximal 20 cm sowie die Spannung am Zaun mit 3000 Volt erfüllt, gelten die Tiere darin als geschützt. 

Bei Mutterkühen gilt der Grundsatz, dass die Mutterkuh ihr Kalb beschützt. Es gibt einzig bei Abkalbungen auf der Weide Schutzauflagen. Bei der kantonalen Herdenschutzberatung oder Agridea gibt es entsprechende Merkblätter, siehe Link.  

Wer in Sachen Herdenschutz mehr machen will, kann seinen Grundschutz erweitern. Als erweiterter Grundschutz gilt ein Weidenetz von 105 cm Höhe oder ein 5-Litzenzaun. Die restlichen Vorgaben entsprechen dem Grundschutz. 

Finanzierung 2024 

Auch im Jahr 2024 können die Landwirte über den Kanton Unterstützungsgesuche für den erweiterten Grundschutz stellen. Im Jahr 2024 kann voraussichtlich das letzte Mal ein Beitrag für den erweiterten Grundschutz beantragt werden. Unterstützt werden Betriebszaunpauschalen im Sömmerungs- und LN-Gebiet. Die Priorisierung der Anträge erfolgt nach folgenden Kritierien:

  1. Zaunpauschalen für Sömmerungsgebiete
  2. Zaunpauschalen LN Tal- und Hügelzone
  3. Zaunpauschalen LN Bergzone 3 und 4
  4. Zaunpauschalen LN Bergzone 1 und 2

Für Betriebszaunpauschalen müssen keine Belege eingereicht werden, jedoch wird erwartet, dass nach Beitragserhalt alte und kaputte Netze durch 105 cm Netze ersetzt werden. Der Wechsel vom Grundschutz auf den erweiterten Schutz sollte innert fünf Jahren stattfinden. Das Gesuchformular und das Faktenblatt finden Sie weiter unten. Wenn Sie bereits in den letzten 5 Jahren Beiträge erhalten haben, werden diese Beiträge von der Pauschale abgezogen und der Restbetrag ausbezahlt.

Das Zeitfenster für Gesuche ist ab sofort eröffnet und gilt für Anträge für Sömmerungsweiden bis am 26. Mai 2024. 

Das Zeitfenster für die Gesuche auf der LN läuft bis am 22. September 2024. Wobei die Gesuche in zwei Tranchen eingereicht werden. Für die erste Tranche ist der 16. Juni Stichtag. Dieses kurze Zeitfenster wurde gewählt, da das BAFU früher eingereichte Gesuche eher berücksichtigt. Deshalb ist das Ziel, möglichst viele Gesuche für Zaunpauschalen im LN Gebiet, bereits im Juni an das BAFU zu senden.

Beiträge für den erweiterten Grundschutz pro Laufmeter (Agridea Antrag) können im Jahr 2024 nur noch für Neuweltkameliden, Gehegewild, Weideschweine etc. beantragt werden. Für Schafe und Ziegen ist dies nicht mehr möglich.

Sömmerung

Für die Umsetzung einzelbetrieblicher Herdenschutzmassnahmen wird über die Direktzahlungen ein Zusatzbeitrag für Tiere ausgerichtet, die auf Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieben gehalten werden. Die Bestimmungen und das Anmeldeformular siehe unten. Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Frau Rita Horat, Sachbearbeiterin Sömmerung, gerne zur Verfügung.

Vorzeitige Abalpung

Für vorzeitige Abalpungen ist beim BAFU ebenfalls ein Betrag reserviert. Vor einer möglichen Abalpung nehmen Sie bitte mit dem Herdenschutzberater Kontakt auf.

Inoffizielle Herdenschutzhunde

Pro Herdenschutzhund bezahlt der Kanton Schwyz im Sinne der Konfliktprävention mit der Bevölkerung vier grosse Infotafeln pro inoffiziellen Herdenschutzhund. Bei Bedarf dürfen sich Herdenschutzhundehalter beim Herdenschutzbeauftragten melden.

In Anbetracht der grösseren Veränderungen der Jagdgesetzverordnung im Jahr 2025 bezahlt das AFL Schwyz pro inoffiziellen Herdenschutzhund CHF 500.– an eine Einsatzbereitschaftsüberprüfung (EBÜ). Bei Interesse melden Sie sich beim Herdenschutzberater.

Notfall

Der Kanton Schwyz ist im Besitz von drei Notfallsets, welche nach einem Schadenfall mithilfe der Erst Einsatzgruppe aufgestellt werden können. Mithilfe dieser Notfallsets wird versucht ein zweites Schadenereignis zu verhindern. 

Formulare

Weitere Informationen

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