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Überschreitung der Belastungsgrenze

Landwirtschaftliche Grundstücke dürfen nur bis zur Belastungsgrenze mit Grundpfandrechten belastet werden (Art. 73 Abs. 1 BGBB). Diese gesetzliche Einschränkung dient primär als Massnahme zur Verhütung der Überschuldung landwirtschaftlicher Betriebe. Für jedes Grundstück, welches dem Geltungsbereich des BGBB unterstellt ist, gilt eine Belastungsgrenze, welche im Kanton Schwyz durch die kantonale Steuerverwaltung festgelegt wird. Die aktuellen Werte findet der Grundeigentümer in den steueramtlichen Verfügungen zu seinen Grundstücken.

Die Belastungsgrenze ist zu beachten:

  • bei der Errichtung eines Grundpfandrechts,
  • bei der Bestellung eines Faustpfandes an einem Grundpfandtitel und
  • bei der Wiederbelehnung eines abbezahlten Grundpfandtitels.

Wichtiger Hinweis

Die Errichtung eines Gesamtpfandrechtes auf Grundstücken, die dem BGBB unterstehen, und solchen, die dem BGBB nicht unterstehen, ist nicht zulässig (Art. 74 Abs. 2 BGBB).

Eine Überschreitung der Belastungsgrenze kann durch das Amt für Landwirtschaft dann bewilligt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Darlehen ist zweckgebunden, d.h. wird für Investitionen in den Landwirtschaftsbetrieb verwendet
  • Die Tragbarkeit für den Schuldner ist nachgewiesen
  • Der die Belastungsgrenze übersteigende Teil des Darlehens kann innert 25 Jahren zurückbezahlt werden

In der Tragbarkeitsberechnung sind die finanziellen Verhältnisse des Gesuchstellers umfassend zu berücksichtigen.

Vorgehen

Gesuche für die Bewilligung zur Überschreitung der Belastungsgrenze von landwirtschaftlichen Grundstücken sind mit dem Formular Gesuch Bodenrecht beim Amt für Landwirtschaft einzureichen.

Zusammen mit dem Gesuch sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Projektbeschrieb mit Kostenvoranschlag (bzw. Abrechnungen)
  • Projektschätzung (muss bei der kantonalen Steuerverwaltung beantragt werden)
  • Finanzierungsplan inkl. der beantragten Summe, um die die Belastungsgrenze überschritten werden soll
  • detaillierte und umfassende Angaben zum bisherigen Bestand an Grundpfandschulden, Investitionskrediten, Privatdarlehen und weiteren Verpflichtungen
  • detaillierte und umfassende Angaben zu vorhandenen Vermögenswerten
  • Landwirtschaftliche Buchhaltungsabschlüsse der letzten drei Jahre
  • Lohnausweise
  • letzte rechtskräftige Steuerveranlagung
  • im Fall von Bauprojekten: Baubewilligung

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