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Hochwasserschutz

Die Ereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass es vor Naturgefahren keinen absoluten Schutz gibt. Der Hochwasserschutz wird heute anders wahrgenommen als noch vor 50 Jahren. Heute soll die menschliche Nutzung der Gefahr angepasst werden und nicht mehr die Gefahr der menschlichen Nutzung.

Viele bestehende Verbauungen an Fliessgewässern beruhen jedoch auf der Idee, dass die Naturgefahren mit massiven Verbauungen bezwingbar sind. Oft wurden Bäche in ein enges, geradliniges und glattes Bachbett verlegt. Der so beschleunigte Abfluss führte zu verschärften Hochwasserspitzen im Unterlauf der Gewässer. Während extremen Ereignissen stehen generell zu wenig Rückhalte- und Freihalteräume für das heranströmende Wasser zur Verfügung.

Die Kantone sind heute verpflichtet, bei raumwirksamen Tätigkeiten den Raumbedarf der Fliessgewässer (Gewässerraum) zu berücksichtigen.

Gemäss kantonaler Naturgefahrenstrategie sind Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte unter Berücksichtigung ökonomischer, sozialer und ökologischer Aspekte bestmöglich und nachhaltig vor Hochwasser zu schützen. Das Hauptgewicht aller Aktivitäten liegt bei der Vorbeugung. Dabei hat der Schutz von Menschen oberste Priorität. Sekundär sind Gewässer, an denen ein hohes monetäres Risiko (Sachschaden) besteht. Die strategische Planung Handlungsbedarf an den Fliessgewässern bildet die Voraussetzung für eine präventive, integrale und sektorenübergreifende Planung von zukünftigen Wasserbauprojekten.

Der Schutz vor Hochwasser sowie die Revitalisierung von Fliessgewässern sind eine Verbundaufgabe von Bund, Kanton, den Bezirken und den Wuhrkoporationen. Für Fragen zu den bezirkseigenen Spezifikationen sind die jeweiligen Bezirke anzufragen:

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